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Art. 12 Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) - Massgebendes Vermögen einer steuerpflichtigen Person

FiLaV; 1. Titel: Ressourcenausgleich durch Bund und Kantone; 1. Kapitel: Ressourcenpotenzial
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Art. 12 FiLaV · Massgebendes Vermögen einer steuerpflichtigen Person

Das massgebende Vermögen einer steuerpflichtigen Person ist das mit dem Gewichtungsfaktor Alpha multiplizierte Reinvermögen der steuerpflichtigen Person.

Ist das Reinvermögen einer steuerpflichtigen Person negativ, so ist das massgebende Vermögen Null.

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