Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
613.21 FILAVOPFCCOPFC CH

Art. 1 Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) - Ressourcenpotenzial und aggregierte Steuerbemessungsgrundlage

FiLaV; 1. Titel: Ressourcenausgleich durch Bund und Kantone; 1. Kapitel: Ressourcenpotenzial
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (63 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 FiLaV · Ressourcenpotenzial und aggregierte Steuerbemessungsgrundlage

Das Ressourcenpotenzial eines Kantons ist in Anhang 1 festgelegt. Es basiert auf der aggregierten Steuerbemessungsgrundlage des Kantons. Diese entspricht der Summe: a. der massgebenden Einkommen der natürlichen Personen; b. der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen; c. der massgebenden Vermögen der natürlichen Personen; d. der massgebenden Gewinne der juristischen Personen; e. ... f. der massgebenden Steuerrepartitionen der direkten Bundessteuer.

Das Ressourcenpotenzial der Schweiz entspricht der Summe der Ressourcenpotenziale aller Kantone.

Verordnung vom 7. November 2007 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) - Ressourcenpotenzial und aggregierte Steuerbemessungsgrundlage Art. 2 FiLaV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (3)

VWBES.2019.11 · so (§ 1 FILAV)
Municipality v. Cantonal Economic Department: Challenge to Financial Equalization Contribution Calculation
uerarten und Betreffnisse, welche auf einen Steuerfuss von 100 % nach § 7 FILAG EG aufzurechnen seien, auf Verordnungsstufe unter § 1 FILAV EG einzeln und ausdrücklich aufgelistet. Dies im Unterschied zur früheren Gesetzgebung, welche auf Verordnungsstufe keine solche
2C_874/2017 (§ 1 Abs. 2 FILAV)
Municipality v. State: Equalization Scheme Contribution Calculation
n gemeinwirtschaftlichen Leistungen würden das Legalitätsprinzip und das Gleichbehandlungsgebot verletzt. § 1 Abs. 1 lit. g und § 1 Abs. 2 FILAV EG/SO widersprächen der Delegationsnorm nach § 7 Abs. 2 FILAG EG/SO sowie dem steuerlichen Gleichbehandlungsgebot nach Art. 1
VWBES.2016.197 · so (§ 1 FILAV)
Municipality v. State: Challenge to Financial Equalization Contribution Calculation Regarding Nuclear Power Plant Benefits
erin aufgeführten Positionen der Städtischen Betriebe Olten (SBO) handle es sich nicht um gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäss § 1 FILAV EG. So seien weder der Verwaltungskostenbeitrag, die Verzinsung des Dotationskapitals noch die Konzessionsgebühr als freiwillige