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Art. 8 Bundesgesetz vom 3. Oktober 2003 über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) - Soziodemografischer Lastenausgleich

FiLaG
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Art. 8 FiLaG · Soziodemografischer Lastenausgleich

Der Bund gewährt den Kantonen, die durch ihre soziodemografische Situation übermässig belastet sind, einen Ausgleich.

Kennzeichen für eine hohe Belastung sind insbesondere überdurchschnittlich hohe Anteile an: a. in Armut lebenden Menschen; b. Hochbetagten; c.–e. ... f. Ausländerinnen und Ausländern, die zur Integration Unterstützung brauchen.

Zusätzlich ist der besonderen Belastung der Kernstädte von grossen Agglomerationen Rechnung zu tragen.

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