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Art. 2 Verordnung vom 9. November 2005 über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone für die Jahre 2006 und 2007 (2007) - Statistische Unterlagen

2007
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Art. 2 2007 · Statistische Unterlagen

Zur Ermittlung der einzelnen Masszahlen dienen die folgenden statistischen Unterlagen: a. die Volkseinkommen der Kantone 2002 und 2003 gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung; b. die Steuereinnahmen der Kantone und Gemeinden im Durchschnitt der Jahre 2002 und 2003 gemäss der Statistik «Öffentliche Finanzen der Schweiz», unter Berücksichtigung der Grenzgängerbesteuerung; c. die Steuerbelastung im Mittel der Jahre 2001–2004 gemäss der Steuerbelastungsstatistik; d. die Gesamtfläche ohne Öd- und Unland sowie ohne Seen und Flüsse gemäss der Arealstatistik der Schweiz; e. die Kulturfläche im Berggebiet gemäss Landwirtschaftszählung 2003; f. die Daten über die mittlere Wohnbevölkerung der Kantone des betreffenden Jahres.

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