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520.151 OCSS CH

Art. 3 Verordnung vom 21. März 2025 über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts (VKSD) - Koordinierter Sanitätsdienst

VKSD
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Art. 3 VKSD · Koordinierter Sanitätsdienst

Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) umfasst alle Dienstleistungen der KSD-Partner und das Zusammenwirken ihrer Mittel zur Bewältigung von Ausnahmesituationen zur bestmöglichen sanitätsdienstlichen Versorgung der Patienten und Patientinnen.

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