520.151
OCSS
CH
Art. 3 Verordnung vom 21. März 2025 über die Koordination im Bereich des Sanitätsdiensts (VKSD) - Koordinierter Sanitätsdienst
VKSD
Art. 3 VKSD · Koordinierter Sanitätsdienst
Der Koordinierte Sanitätsdienst (KSD) umfasst alle Dienstleistungen der KSD-Partner und das Zusammenwirken ihrer Mittel zur Bewältigung von Ausnahmesituationen zur bestmöglichen sanitätsdienstlichen Versorgung der Patienten und Patientinnen.