514.511
KMVOMGOMB
CH
Art. 7 Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial (KMV) - Bewilligung für die Übertragung von Immaterialgütern oder die Einräumung von Rechten daran
KMV
Art. 7 KMV · Bewilligung für die Übertragung von Immaterialgütern oder die Einräumung von Rechten daran
Für den Abschluss von Verträgen betreffend die Übertragung von Immaterialgütern einschliesslich Know-how für Kriegsmaterial oder die Einräumung von Rechten daran nach Staaten, die in Anhang 2 aufgeführt sind, ist keine Einzelbewilligung erforderlich.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
JAAC 58.74 (Art. 7 al. 1 und 2 OMG)
Importation Ban on Semi-Automatic Weapons Upheld, Type Examination Costs Reduced
This provision is used to justify the refusal of import permits for semi-automatic weapons that can be converted into burst-fire weapons.