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514.511 KMVOMGOMB CH

Art. 7 Verordnung vom 25. Februar 1998 über das Kriegsmaterial (KMV) - Bewilligung für die Übertragung von Immaterialgütern oder die Einräumung von Rechten daran

KMV
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Art. 7 KMV · Bewilligung für die Übertragung von Immaterialgütern oder die Einräumung von Rechten daran

Für den Abschluss von Verträgen betreffend die Übertragung von Immaterialgütern einschliesslich Know-how für Kriegsmaterial oder die Einräumung von Rechten daran nach Staaten, die in Anhang 2 aufgeführt sind, ist keine Einzelbewilligung erforderlich.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

JAAC 58.74 (Art. 7 al. 1 und 2 OMG)
Importation Ban on Semi-Automatic Weapons Upheld, Type Examination Costs Reduced
This provision is used to justify the refusal of import permits for semi-automatic weapons that can be converted into burst-fire weapons.