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Art. 92 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Leistung zusätzlicher Wiederholungskurse

VMDP; 5. Kapitel: Aufgebote und Verschiebungen
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Art. 92 VMDP · Leistung zusätzlicher Wiederholungskurse

Angehörige der Armee, denen in einem Jahr die Verschiebung des Wiederholungs-kurses bewilligt wurde, können in einem der Folgejahre bei der kontrollführenden Stelle ein Gesuch um Leistung eines zusätzlichen Wiederholungskurses stellen.

Das Gesuch wird genehmigt, wenn ein militärischer Bedarf besteht und die Obergrenzen nach Artikel 62 Absatz 1 nicht überschritten werden.

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