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Art. 90 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Verschiebung aus persönlichen Gründen

VMDP; 5. Kapitel: Aufgebote und Verschiebungen
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Art. 90 VMDP · Verschiebung aus persönlichen Gründen

Aus persönlichen Gründen können Stellungspflichtige ein Gesuch um Verschiebung der Rekrutierung und Angehörige der Armee um Verschiebung eines Ausbildungsdienstes stellen.

Das Gesuch ist bis spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung in schriftlicher oder elektronischer Form bei den Behörden nach Anhang 6 einzureichen. Ist der Zeitpunkt der Dienstleistung nicht spätestens 14 Wochen vorher festgelegt, so ist das Gesuch innert 14 Tagen seit Kenntnis des Dienstbeginns einzureichen.

Das Gesuch muss enthalten: a. eine Begründung, versehen mit den nötigen Beweismitteln; b. den Zeitraum, in dem die gesuchstellende Person den Dienst leisten kann; c. die Unterschrift der gesuchstellenden Person.

Die gesuchstellende Person bleibt einrückungspflichtig, solange die Verschiebung nicht bewilligt ist.

Entfällt der Grund, der zur Bewilligung einer Verschiebung führte, so wird die gesuchstellende Person gemäss ursprünglichem Aufgebot wieder einrückungspflichtig. Sie teilt dies der Bewilligungsbehörde umgehend mit.

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