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Art. 85 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Persönliches Aufgebot

VMDP; 5. Kapitel: Aufgebote und Verschiebungen
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Art. 85 VMDP · Persönliches Aufgebot

Angehörigen der Armee, deren Ausbildungsdienst nicht im öffentlichen militärischen Aufgebot oder nicht mit Datum aufgeführt ist, wird umgehend nach Festlegung des Datums des Ausbildungsdienstes durch die zuständige Stelle ein persönliches Aufgebot postalisch oder elektronisch zugestellt.

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