512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 85 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Persönliches Aufgebot
VMDP; 5. Kapitel: Aufgebote und Verschiebungen
Art. 85 VMDP · Persönliches Aufgebot
Angehörigen der Armee, deren Ausbildungsdienst nicht im öffentlichen militärischen Aufgebot oder nicht mit Datum aufgeführt ist, wird umgehend nach Festlegung des Datums des Ausbildungsdienstes durch die zuständige Stelle ein persönliches Aufgebot postalisch oder elektronisch zugestellt.