512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 81 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Ernennung zum Spezialisten oder zur Spezialistin
VMDP; 4. Kapitel: Grad und Funktion
Art. 81 VMDP · Ernennung zum Spezialisten oder zur Spezialistin
Die Funktionen für Spezialisten oder Spezialistinnen werden in Anhang 5 bezeichnet und umschrieben.
Das Kdo Ausb nimmt die notwendigen Ernennungen vor.