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Art. 74 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Vorschlag

VMDP; 4. Kapitel: Grad und Funktion
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Art. 74 VMDP · Vorschlag

Ein Vorschlag darf nur erteilt und genehmigt werden, wenn: a. ein Bedarf der Armee ausgewiesen ist; b. eine Qualifikation mit Empfehlung zur Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder zur Beförderung genehmigt wurde; c. die Eignung zur Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder zur Beförderung abgeklärt und festgestellt wurde; d. die übrigen Voraussetzungen für eine Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder für eine Beförderung erfüllt sind.

Ein genehmigter Vorschlag begründet keinen Anspruch auf eine Funktionsübernahme, eine Weiterausbildung oder eine Beförderung.

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