512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 74 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Vorschlag
VMDP; 4. Kapitel: Grad und Funktion
Art. 74 VMDP · Vorschlag
Ein Vorschlag darf nur erteilt und genehmigt werden, wenn: a. ein Bedarf der Armee ausgewiesen ist; b. eine Qualifikation mit Empfehlung zur Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder zur Beförderung genehmigt wurde; c. die Eignung zur Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder zur Beförderung abgeklärt und festgestellt wurde; d. die übrigen Voraussetzungen für eine Funktionsübernahme, zur Weiterausbildung oder für eine Beförderung erfüllt sind.
Ein genehmigter Vorschlag begründet keinen Anspruch auf eine Funktionsübernahme, eine Weiterausbildung oder eine Beförderung.