Art. 60 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Dienst ausserhalb der Formationen
Art. 60 VMDP · Dienst ausserhalb der Formationen
Angehörige der Armee können im nachstehenden Umfang ausserhalb der Formationen für die folgenden Dienste aufgeboten werden: a. Eignungsabklärung zur Einteilung in der Armeeseelsorge, im Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee und im Sozialdienst der Armee: 1 Tag; b. Eignungsabklärung zur Einteilung als Armeetaucher und Armeetaucherin: höchstens 4 Tage; c. Vorauswahlkurs für das Armeeaufklärungsdetachement: 6 Tage; d. Auswahlkurs für das Armeeaufklärungsdetachement: 19 Tage; e. Untersuchung nach Artikel 7 Absatz 2 der Militärflugdienstverordnung vom 18. März 2022 zur Beurteilung der körperlichen Tauglichkeit durch das Fliegerärztliche Institut: 1 Tag; f. Umschulungskurs für Medizinalpersonen: 26 Tage; g. praktischer Teil des Drohnenumschulungskurses: 26 Tage; h. Einführungs-, Fachdienst- und Grundkurs: höchstens 19 Tage.