512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 59 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Vorbereitungs- und Entlassungsarbeiten
VMDP; 3. Kapitel: Ausbildung in der Armee
Art. 59 VMDP · Vorbereitungs- und Entlassungsarbeiten
Angehörige der Mannschaft können pro Jahr für höchstens 7 zusätzliche Tage Ausbildungsdienst aufgeboten werden für: a. Arbeiten im Kadervorkurs; b. die administrative und logistische Vorbereitung von Ausbildungsdiensten; c. Entlassungsarbeiten.
Unteroffiziere, höhere Unteroffiziere und Offiziere können pro Jahr für höchstens 10 zusätzliche Tage Ausbildungsdienst aufgeboten werden für: a. Rapporte im Rahmen der Vorbereitung von Ausbildungsdiensten; b. die Erkundung zur Vorbereitung von Ausbildungsdiensten; c. die administrative und logistische Vorbereitung von Ausbildungsdiensten; d. Entlassungsarbeiten.