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Art. 50 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Anrechnung von Wochenenden und Feiertagen zwischen zwei Ausbildungsdiensten

VMDP; 3. Kapitel: Ausbildung in der Armee
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Art. 50 VMDP · Anrechnung von Wochenenden und Feiertagen zwischen zwei Ausbildungsdiensten

Werden zwei Ausbildungsdienste lediglich durch ein Wochenende oder ein Wochenende mit vorangehendem oder nachfolgendem gesamtschweizerischem oder für eine grosse Anzahl Kantone geltenden Feiertag oder beidem unterbrochen, so werden diese Tage an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.

Wird im ersten Ausbildungsdienst lediglich ein Tag Ausbildungsdienst geleistet, erfolgt keine Anrechnung nach Absatz 1.

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