512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 48 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Grundsätze
VMDP; 3. Kapitel: Ausbildung in der Armee
Art. 48 VMDP · Grundsätze
Die Rekrutierungstage werden an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.
Von einem Ausbildungsdienst wird jeder Tag vom Einrückungstag bis zum Entlassungstag an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.