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Art. 42 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Meldepflicht der Auslandschweizer und der militärdienstpflichtigen Auslandschweizerinnen

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 42 VMDP · Meldepflicht der Auslandschweizer und der militärdienstpflichtigen Auslandschweizerinnen

Auslandschweizer und militärdienstpflichtige Auslandschweizerinnen, die den Arbeitsort in der Schweiz haben (Grenzgänger und Grenzgängerinnen), unterstehen der Meldepflicht nach Artikel 27 Absatz 1 und 1 bis MG.

Auslandschweizer und militärdienstpflichtige Auslandschweizerinnen, die ihren Arbeitsort für weniger als drei Monate in der Schweiz haben und davor mehr als zwölf Monate rechtmässigen Wohnsitz im Ausland hatten, unterstehen nicht der Meldepflicht nach Artikel 27 Absatz 1 und 1 bis MG.

Meldepflichtige Auslandschweizer und militärdienstpflichtige Auslandschweizerinnen melden sich bei dem für den Arbeitsort zuständigen Kreiskommandanten oder der für den Arbeitsort zuständigen Kreiskommandantin.

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