512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 40 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Sichere Aufbewahrung und Unterhalt der persönlichen Ausrüstung
VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
Art. 40 VMDP · Sichere Aufbewahrung und Unterhalt der persönlichen Ausrüstung
Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und zum Unterhalt der persönlichen Ausrüstung richtet sich nach dem Dienstreglement der Schweizerischen Armee vom 22. Juni 1994 und nach der Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen.