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Art. 40 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Sichere Aufbewahrung und Unterhalt der persönlichen Ausrüstung

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 40 VMDP · Sichere Aufbewahrung und Unterhalt der persönlichen Ausrüstung

Die Pflicht zur sicheren Aufbewahrung und zum Unterhalt der persönlichen Ausrüstung richtet sich nach dem Dienstreglement der Schweizerischen Armee vom 22. Juni 1994 und nach der Verordnung vom 5. Dezember 2003 über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen.

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