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Art. 37 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Zustimmung in den übrigen Fällen

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 37 VMDP · Zustimmung in den übrigen Fällen

Bei in den Artikeln 35 und 36 nicht genannten Fällen wird die Zustimmung zur Militärdienstleistung nach Artikel 33 erteilt, wenn nicht zu erwarten ist oder wenn durch Massnahmen nach Artikel 38 verhindert werden kann, dass sich die besonderen persönlichen Verhältnisse negativ auf den Dienstbetrieb und die Funktionsausübung auswirken.

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