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Art. 36 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Zustimmung bei hängigen Strafverfahren

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 36 VMDP · Zustimmung bei hängigen Strafverfahren

Bei hängigen Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens wird die Zustimmung zur Militärdienstleistung nach Artikel 33 erteilt, wenn gemäss dem noch nicht rechtskräftigen Urteil oder aufgrund einer Mitteilung der zuständigen Strafbehörde eine Strafe oder eine Massnahme vorgesehen ist, bei der im Falle der rechtskräftigen Verurteilung die Zustimmung zur Militärdienstleistung zu erteilen wäre.

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