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Art. 34 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Vorsorgliche Massnahmen

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 34 VMDP · Vorsorgliche Massnahmen

Hat das Kdo Ausb Kenntnis von den besonderen persönlichen Verhältnissen, so ordnet es die notwendigen vorsorglichen Massnahmen an wie: a. die Entlassung aus dem Militärdienst; b. die Abnahme der persönlichen Waffe; c. eine Funktionsänderung; d. eine Umteilung; e. einen Aufgebotsstopp.

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