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512.21 VMDPOMIOOPSM CH

Art. 32 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Zuständigkeit und Kriterien

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 32 VMDP · Zuständigkeit und Kriterien

Das Kdo Ausb ist zuständig für sämtliche Entscheide im Rahmen der Nichtrekrutierung, des Ausschlusses aus der Armee oder der Degradation infolge eines Straf-urteils sowie der Wiederzulassung.

Bei der Beurteilung der Untragbarkeit nach Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe a MG oder der Unwürdigkeit nach Artikel 22 a Absatz 1 MG sind zu berücksichtigen: a. die Straftat und der Leumund der betreffenden Person; b. die Rechte Dritter; c. die Zumutbarkeit für andere Angehörige der Armee, mit der betreffenden Person Dienst zu leisten; d. das Ansehen der Armee in der Öffentlichkeit.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A-7216/2024 (Art. 32 Abs. 1 der Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP, SR 512.21))
Military Recruitment Ban Upheld Due to Firearm Misuse Risk
Designates the competent authority responsible for deciding on non-recruitment into the army.