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Art. 26 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Gesuch und Zuständigkeiten

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 26 VMDP · Gesuch und Zuständigkeiten

Das Gesuch um Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten ist auf dem offiziellen Formular an das Kdo Ausb einzureichen.

Ein Gesuch um Dienstbefreiung hat keine aufschiebende Wirkung; einem ergangenen Aufgebot ist Folge zu leisten.

Das Kdo Ausb: a. nimmt die Dienstbefreiungen von Amtes wegen nach Artikel 18 Absatz 3 MG vor; b. führt eine Kontrolle über die Dienstbefreiungen; c. kann für diese Kontrolle Akten herausgeben lassen, einen Augenschein nehmen und Zeugen anhören; d. entscheidet über die Wiedereinteilung in die Armee beim Wegfall des Grundes für die Dienstbefreiung.

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