512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 26 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Gesuch und Zuständigkeiten
VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
Art. 26 VMDP · Gesuch und Zuständigkeiten
Das Gesuch um Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten ist auf dem offiziellen Formular an das Kdo Ausb einzureichen.
Ein Gesuch um Dienstbefreiung hat keine aufschiebende Wirkung; einem ergangenen Aufgebot ist Folge zu leisten.
Das Kdo Ausb: a. nimmt die Dienstbefreiungen von Amtes wegen nach Artikel 18 Absatz 3 MG vor; b. führt eine Kontrolle über die Dienstbefreiungen; c. kann für diese Kontrolle Akten herausgeben lassen, einen Augenschein nehmen und Zeugen anhören; d. entscheidet über die Wiedereinteilung in die Armee beim Wegfall des Grundes für die Dienstbefreiung.