512.21
VMDPOMIOOPSM
CH
Art. 24 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Wirkung
VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
Art. 24 VMDP · Wirkung
Nach der Bewilligung des Gesuches zum waffenlosen Militärdienst werden die Zugelassenen: a. in eine Funktion eingeteilt, in der auf das Tragen einer persönlichen Waffe verzichtet werden kann; b. ausschliesslich zur Abwendung von Gefährdungen in der Sicherung der Waffen ausgebildet.