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512.21 VMDPOMIOOPSM CH

Art. 24 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Wirkung

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 24 VMDP · Wirkung

Nach der Bewilligung des Gesuches zum waffenlosen Militärdienst werden die Zugelassenen: a. in eine Funktion eingeteilt, in der auf das Tragen einer persönlichen Waffe verzichtet werden kann; b. ausschliesslich zur Abwendung von Gefährdungen in der Sicherung der Waffen ausgebildet.

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