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Art. 22 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Gesuch

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 22 VMDP · Gesuch

Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommandanten oder bei der Kreiskommandantin ein Gesuch um waffenlosen Militärdienst ein.

Für die Einreichung des Gesuchs gelten die folgenden Fristen: a. bis einen Monat vor der Rekrutierung; b. bis drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung.

Wer ein Gesuch stellt, muss: a. im Gesuch ausdrücklich erklären, waffenlosen Militärdienst leisten zu wollen; b. die persönlichen Gründe darlegen, die zum Gewissensentscheid gegen den bewaffneten Militärdienst geführt haben; und c. folgende Unterlagen beilegen: 1. einen ausführlichen Lebenslauf, 2. einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister-Informationssystems VOSTRA, 3. das Dienstbüchlein, sofern ein solches abgegeben wurde, 4. Berichte, in denen Vertreter oder Vertreterinnen staatlicher oder kirchlicher Instanzen, religiöser Gemeinschaften oder andere Personen, die den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin persönlich kennen, die Haltung des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin darstellen und aus ihrer Sicht würdigen.

Wer sein Gesuch fristgerecht einreicht, leistet den Militärdienst ohne Waffe und wird auf Anordnung der kontrollführenden Stelle von der ausserdienstlichen Schiesspflicht dispensiert, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist.

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