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Art. 114 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Pflicht der Betriebssoldaten und -soldatinnen zu Wiederholungskursen

VMDP; 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 114 VMDP · Pflicht der Betriebssoldaten und -soldatinnen zu Wiederholungskursen

Betriebssoldaten und -soldatinnen, die vor dem 1. Januar 2018 in einem Betriebs-detachement eingeteilt waren und ab dem 1. Januar 2018 neu in einem Einsatzunterstützungsdetachement oder in einem Betriebsdetachement eingeteilt sind, leisten bis zum 31. Dezember 2022 jährlich Wiederholungskurse von mindestens zwei Wochen bis zur Erfüllung der Ausbildungsdienstpflicht.

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