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Art. 112 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Unteroffiziersschule in der ersten Januarwoche 2018

VMDP; 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 112 VMDP · Unteroffiziersschule in der ersten Januarwoche 2018

Der längere allgemeine Urlaub während der Unteroffiziersschule in der ersten Kalenderwoche 2018 wird nicht an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet. Diese Regelung gilt nicht für Durchdienende.

Die Anwärter und Anwärterinnen rücken am 8. Januar 2018 in die letzte Woche der Unteroffiziersschule ein.

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