Art. 11 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Orientierungsveranstaltung
Art. 11 VMDP · Orientierungsveranstaltung
Stellungspflichtige werden zur obligatorischen Teilnahme an der Orientierungsveranstaltung aufgeboten. Nicht stellungspflichtige Schweizerinnen werden zur Orientierungsveranstaltung eingeladen. Das Aufgebot oder die Einladung erfolgt an Personen, die: a. im laufenden Jahr ihr 18. Altersjahr vollenden; b. im laufenden Jahr ihr 17. Altersjahr vollenden und mitgeteilt haben, dass sie die Rekrutenschule im 19. Altersjahr absolvieren wollen.
Stellungspflichtige werden jährlich bis spätestens im Jahr, in dem sie das 24. Altersjahr vollenden, aufgeboten.
Nicht stellungspflichtige Schweizerinnen können bis zum vollendeten 24. Altersjahr mehrfach eingeladen werden.
An der Orientierungsveranstaltung werden die Teilnehmenden insbesondere informiert über: a. die rechtlichen Grundlagen zum Militärdienst, zum Zivildienst, zum Zivilschutz und zum Rotkreuzdienst; b. die Aufgaben und die Einsätze der Armee, des Zivildienstes, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes; c. die Dienstleistungsmodelle, die Kaderausbildungslaufbahnen, die Berufsmöglichkeiten in der Armee, die vordienstliche Ausbildung und die freiwillige ausserdienstliche Tätigkeit; d. die Dienstleistungsmodelle und die Kaderausbildungslaufbahnen im Zivilschutz; e. die Wehrpflichtersatzabgabe; f. den Ablauf der Rekrutierung und der Rekrutierungstage; g. die Personensicherheitsprüfung nach der Verordnung vom 8. November 2023 über die Personensicherheitsprüfungen (VPSP) und die Folgen beim Vorliegen von besonderen persönlichen Verhältnissen nach Artikel 33 Absatz 2.
An der Orientierungsveranstaltung werden von den Stellungspflichtigen die für die Rekrutierung erforderlichen Daten zur Person erhoben, insbesondere: a. die Gesundheitsdaten; dies geschieht mittels vorgängig ausgefülltem ärztlichem Fragebogen; b. die Daten für die Personensicherheitsprüfung; c. der Zeitpunkt für den Beginn der Rekrutenschule; dabei wird der militärische Bedarf und wenn möglich die Ausbildungssituation der Stellungspflichtigen berücksichtigt.
Die Aufgebotenen und die Eingeladenen, die sich angemeldet haben, erhalten einen Ausweis für die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für die An- und die Rückreise.