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Art. 101 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Untersuchungen und Prüfungen für die Rekrutierung

VMDP; 7. Kapitel: Zuständigkeiten von Bund und Kantonen
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Art. 101 VMDP · Untersuchungen und Prüfungen für die Rekrutierung

Das Kdo Ausb legt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen fest: a. die Inhalte der Untersuchungen und der Prüfungen sowie deren Anforderungen und Wertungstabellen; b. die Funktionen, für die Eignungsprüfungen zu bestehen sind, die Anforderungen und die Wertungstabellen.

Es beantragt den zuständigen Stellen, für welche Rekrutierungsfunktionen der Armee eine Personensicherheitsprüfung durchzuführen ist.

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