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Art. 10 Verordnung vom 22. November 2017 über die Militärdienstpflicht (VMDP) - Vororientierung

VMDP; 2. Kapitel: Militärdienstpflicht
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Art. 10 VMDP · Vororientierung

Alle in der Schweiz wohnhaften Schweizer und Schweizerinnen werden in dem Jahr, in dem sie ihr 17. Altersjahr vollenden, vororientiert über: a. die Aufgaben der Armee, des Zivildienstes, des Zivilschutzes und des Rotkreuzdienstes; b. die Pflichten und Möglichkeiten der Dienstleistung; c. die Möglichkeit der freiwilligen Dienstleistung; d. die Möglichkeiten der vordienstlichen Ausbildung; e. den Inhalt der Rekrutierung; ebis. die Möglichkeiten der freiwilligen ausserdienstlichen Tätigkeit; f. die Stellen des Bundes und der Kantone, die weitergehende Informationen anbieten.

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