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Art. 9 Verordnung vom 24. November 2004 über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM) - Entscheid

VMBM
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Art. 9 VMBM · Entscheid

Die Entscheide der medizinischen UC über die Militärdiensttauglichkeit richten sich nach den Vorgaben des Anhangs 1; bei Stimmengleichheit entscheidet der oder die Vorsitzende.

Ist ein Mitglied der medizinischen UC mit dem Entscheid nicht einverstanden, so kann es verlangen, dass seine Einwände in den Akten festgehalten werden.

Der Entscheid wird der beurteilten Person mündlich erläutert und schriftlich eröffnet sowie allenfalls der Person oder Stelle, die das Gesuch gestellt hat, mitgeteilt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

VPB 1998-07-14 (Art. 9 OAMM)
Swiss Federal Law Gazette: Ordinances and Convention Amendment
This article states that the Ordinance on appeal procedures in matters under the command authority of military authorities enters into force.