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511.12 VMBMOAMASOAMM CH

Art. 6 Verordnung vom 24. November 2004 über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM) - Zeitpunkt

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Art. 6 VMBM · Zeitpunkt

Stellungspflichtige werden anlässlich der Rekrutierung auf ihre Militärdiensttauglichkeit medizinisch beurteilt.

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