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455 TSCHGLPALPAN CH

Art. 45a Tierschutzgesetz (TSchG) - Koordinationsbestimmung

TSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 45a TSchG · Koordinationsbestimmung

Unabhängig davon, ob das Bundesgesetz vom 16. März 2012 über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) oder die Änderung vom 15. Juni 2012 des TSchG zuerst in Kraft tritt, werden die Artikel 27 Absatz 1, 31 sowie 32 Absatz 5 TSchG mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten wie folgt geändert: ...

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