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Art. 32b Tierschutzgesetz (TSchG) - Einsprache

TSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
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Art. 32b TSchG · Einsprache

Verfügungen des BLV können mit Einsprache angefochten werden.

Der Einsprache kann die aufschiebende Wirkung entzogen werden.

Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.

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