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TSCHGLPALPAN
CH
Art. 32b Tierschutzgesetz (TSchG) - Einsprache
TSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 32b TSchG · Einsprache
Verfügungen des BLV können mit Einsprache angefochten werden.
Der Einsprache kann die aufschiebende Wirkung entzogen werden.
Die Einsprachefrist beträgt 10 Tage.