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TSCHGLPALPAN
CH
Art. 32a Tierschutzgesetz (TSchG) - Internationale Zusammenarbeit
TSchG; 6. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 32a TSchG · Internationale Zusammenarbeit
Der Bundesrat kann völkerrechtliche Verträge abschliessen über die Ausbildung, die Durchführung von Kontrollen und den Informationsaustausch im Bereich des Tierschutzes.