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455.1 TSCHVOPAN CH

Art. 82 Tierschutzverordnung (TSchV) - Bewilligungsverfahren

TSchV; 3. Kapitel: Haustiere
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Art. 82 TSchV · Bewilligungsverfahren

Die Herstellerin oder der Hersteller, die Importeurin oder der Importeur, die Verkäuferin oder der Verkäufer richtet das Gesuch mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen an das BLV.

Ist eine praktische Prüfung notwendig, so wird sie durch das BLV oder durch eine andere geeignete Stelle durchgeführt. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller beteiligt sich an den Kosten. Das BLV unterbreitet ihr oder ihm einen Kostenvoranschlag. Es kann einen Vorschuss verlangen.

Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller hat die Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen für die Prüfung unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Das BLV kann Expertinnen und Experten, wie Fachpersonen kantonaler Behörden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Fachpersonen für Tierschutzfragen, Tierhaltung und Stallbau, beiziehen für: a. alle mit der Bewilligung von Aufstallungssystemen und Stalleinrichtungen zusammenhängenden Fragen; b. die Beurteilung von Gesuchen und Ergebnissen der praktischen Prüfungen.

Es erteilt die Bewilligung. Es kann sie befristen und mit Bedingungen und Auflagen verbinden.

Die Bewilligung kann Abweichungen von den in Anhang 1 aufgeführten Mindestanforderungen vorsehen, sofern die Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung entsprechen.

Eine Bewilligung kann entzogen werden, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse die Tiergerechtheit verneint werden muss oder wenn sich in der Praxis wesentliche Mängel zeigen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

B.2017.172 · sg (Art. 82 Abs. 4 TSchV)
Cow Tie-Stall Dimensions Compliance Appeal Dismissed
Cited in conjunction with Art. 7 Abs. 2 TSchG regarding the approval of tethering equipment.
B.2017.172 · sg (Art. 7 Abs. 2 TSchG in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 und Abs. 2 lit. d sowie Art. 82 Abs. 4 TSchV)
Cattle Keeper Ordered to Widen Insufficient Tie-Stalls
Cited in relation to the requirement for approval of series-produced tethering devices.