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455.1 TSCHVOPAN CH

Art. 35 Tierschutzverordnung (TSchV) - Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen

TSchV; 3. Kapitel: Haustiere
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Art. 35 TSchV · Steuervorrichtungen in Ställen und auf Auslaufflächen

Scharfkantige, spitze oder elektrisierende Vorrichtungen, die das Verhalten der Tiere im Stall steuern, sind verboten. Die Ausnahmen sind in den nachfolgenden Absätzen geregelt.

Bei Rindern sind für das Verrichten von Stallarbeiten vorübergehende, nicht treibende elektrische Abschrankungen in Laufställen zulässig.

Für Rinder dürfen keine neuen Standplätze mit Elektrobügeln eingerichtet werden.

Bei Verwendung von Elektrobügeln gelten folgende Bestimmungen: a. Es sind nur auf das einzelne Tier einstellbare Elektrobügel zulässig. b. Die Elektrobügel dürfen nur bei Kühen sowie bei über 18 Monate alten weiblichen Rindern eingesetzt werden. c. Es dürfen nur für Elektrobügel geeignete und nach Artikel 7 Absatz 2 TSchG bewilligte Netzgeräte verwendet werden. d. Die Standplatzlänge muss mindestens 175 cm betragen. e. Der Abstand zwischen Widerrist und Elektrobügel darf 5 cm nicht unterschreiten. f. Die Netzgeräte dürfen höchstens an zwei Tagen pro Woche eingeschaltet sein. g. Einige Tage vor der Geburt bis sieben Tage danach ist der Elektrobügel bis zum oberen Anschlag zu verschieben.

Auslaufflächen dürfen mit stromführenden Zäunen begrenzt werden, wenn die Auslauffläche ausreichend gross und so gestaltet ist, dass die Tiere genügend Distanz zum Zaun halten und einander ausweichen können.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

VB.2014.00271 · zh (Art. 35 Abs. V TSchV)
Petitioner v. Construction Authority Regarding Fence Material and Landscape Impact
This provision is listed under 'Rechtsnormen' and relates to animal welfare and is relevant to the case concerning the size of the paddock.
52.2001.125 · ti (art. 1, art. 2, art. 35 a 44 OPAn)
Appeal Regarding Authorization Requirements for Keeping Pheasants and Partridges
These articles of the Cantonal Ordinance on Animal Protection were cited as the general legal framework applicable to animal keeping.