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Art. 7 Verordnung vom 20. April 2016 über die Kontrolle der rechtmässigen Herkunft von eingeführten Erzeugnissen der Meeresfischerei (Meeresfischerei) - Begleitdokumente

Meeresfischerei
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Art. 7 Meeresfischerei · Begleitdokumente

Begleitdokumente sind folgende sendungsbezogene Dokumente: a. die Rechnung; b. der Frachtbrief oder andere Dokumente, die den Transport dokumentieren; c. bei verarbeiteten Fischereierzeugnissen: die Verarbeitungserklärung; d. bei Sendungen von ausserhalb der Europäischen Union (EU): die von der zuständigen Behörde ausgestellte Gesundheitsbescheinigung oder das GVDE.

Die Verarbeitungserklärung muss die im Muster nach Anhang 4 vorgegebenen Angaben enthalten.

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