Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
451 NHGLPN CH

Art. 17 Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz (NHG)

NHG; Zweck; 2. Abschnitt: Unterstützung von Naturschutz, Heimatschutz und Denkmalpflege durch den Bund und eigene Massnahmen des Bundes ; Rückerstattung von Beiträgen
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Art. 17 NHG

Ist die Schutzwürdigkeit eines Objektes dahingefallen, so kann der geleistete Beitrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden.

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