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Bundesbeschluss vom 14. Dezember 1994 betreffend das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (Tierarten)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Bundesrecht (SR / Fedlex)
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Gesetzestext (3 Artikel)

Tierarten

Das Übereinkommen vom 23. Juni 1979 zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten wird genehmigt.

Der Bundesrat wird ermächtigt, dem Depositarstaat des Übereinkommens, der Bundesrepublik Deutschland, den Beitritt zu eröffnen.

Tierarten

Der Bundesrat wird ermächtigt, künftige Änderungen der Anhänge des Übereinkommens zu genehmigen.

Der Bundesrat wird ebenfalls ermächtigt, im Rahmen des Übereinkommens internationale Regionalabkommen sowie deren Anhänge zu unterzeichnen, zu ratifizieren oder solchen beizutreten.

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