451.35
CH
Art. 2 Verordnung vom 1. Mai 1996 über den Schutz der Moorlandschaften von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung (Moorlandschaftsverordnung) - Veröffentlichung
Moorlandschaftsverordnung
Art. 2 Moorlandschaftsverordnung · Veröffentlichung
Die Umschreibung der Objekte ist in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) durch Verweis veröffentlicht (Art. 5 Abs. 1 Bst. c des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 ). Sie ist in elektronischer Form zugänglich.
Das Moorlandschaftsinventar kann unentgeltlich beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) und bei den zuständigen kantonalen Stellen eingesehen werden.