451.13
VIVSOIVS
CH
Art. 10 Verordnung vom 14. April 2010 über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) - Information und Beratung über das Bundesinventar
VIVS
Art. 10 VIVS · Information und Beratung über das Bundesinventar
Das ASTRA sorgt für die Information und Beratung der Behörden und der Öffentlichkeit über die Bedeutung, den Zustand und die Schutzwürdigkeit der historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung.