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451.13 VIVSOIVS CH

Art. 1 Verordnung vom 14. April 2010 über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS) - Gegenstand

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Art. 1 VIVS · Gegenstand

Diese Verordnung regelt: a. den Schutz der historischen Verkehrswege von nationaler Bedeutung; b. die Leistungen des Bundes zum Schutz der historischen Verkehrswege der Schweiz.

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