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Art. 5 Verordnung vom 26. Juni 2024 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) - Beilagen zum Antrag auf Verbindlicherklärung einer Jugendschutzregelung
JSFVV
Art. 5 JSFVV · Beilagen zum Antrag auf Verbindlicherklärung einer Jugendschutzregelung
Dem Antrag auf Verbindlicherklärung einer Jugendschutzregelung sind sämtliche Dokumente beizulegen, die die Einhaltung der Anforderungen an die Branchenorganisation nach Artikel 10 JSFVG belegen, einschliesslich: a. der Bestätigung der Expertinnen und Experten, dass sie für die Erarbeitung der Jugendschutzregelung beigezogen wurden; b. einer Stellungnahme der Expertinnen und Experten zur Jugendschutzregelung.