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CH
Art. 20 Verordnung vom 26. Juni 2024 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV) - Sensibilisierung und fachliche Weiterentwicklung
JSFVV
Art. 20 JSFVV · Sensibilisierung und fachliche Weiterentwicklung
Das BSV betreibt die nationale Plattform «Jugend und Medien». Die Plattform dient der Information und der Sensibilisierung des breiten Publikums und der fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der digitalen Medien. Das BSV kann die Sensibilisierung auf bestimmte Zielgruppen ausrichten.
Es ergreift Massnahmen zur fachlichen Weiterentwicklung im Bereich der Medienkompetenzförderung. Es kann sich insbesondere finanziell an Studien beteiligen oder Studien in Auftrag geben.
Es fördert die Vernetzung zwischen den in der Medienkompetenzförderung tätigen Fachpersonen.