446.2
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CH
Art. 4 Bundesgesetz vom 30. September 2022 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) - Gegenstand
JSFVG; 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 JSFVG · Gegenstand
Dieses Gesetz regelt für den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele: a. die Vorgaben für die Alterskennzeichnung, die Inhaltsdeskriptoren und die Alterskontrolle; b. die Massnahmen bei Plattformdiensten; c. die Anforderungen an die Jugendschutzregelungen, das Verfahren zu deren Verbindlicherklärung sowie die subsidiäre Regelung durch den Bundesrat; d. die Zuständigkeiten für den Vollzug sowie die Aufsicht und die Koordination; e. die Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und zur Prävention.