Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
446.2 JSFVGLPMFJLPMFV CH

Art. 29 Bundesgesetz vom 30. September 2022 über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)

JSFVG; 6. Kapitel: Förderung der Medienkompetenz und Prävention
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Art. 29 JSFVG

Das BSV ergreift Massnahmen, mit denen die verschiedenen Zielgruppen über die Möglichkeiten und Risiken der digitalen Medien in den Bereichen Familien, Schule und Freizeit informiert und für diese sensibilisiert werden.

Es unterstützt die fachliche Weiterentwicklung im Bereich der Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen.

Der Bund kann überregionale Aktivitäten oder Modellprojekte von privaten und öffentlichen Akteuren, die der Sensibilisierung, Vernetzung oder fachlichen Weiterentwicklung dienen, finanziell unterstützen.

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