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Art. 7 Verordnung vom 22. November 2023 über die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (VUKBK) - Anzahl der Mitglieder

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Art. 7 VUKBK · Anzahl der Mitglieder

Die Kommission besteht aus neun bis zwölf Mitgliedern.

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