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Art. 14 Verordnung vom 22. November 2023 über die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe (VUKBK)

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Art. 14 VUKBK

Das Sekretariat untersteht fachlich dem Präsidenten oder der Präsidentin der Kommission, administrativ dem BAK.

Es unterstützt die Kommission in fachlicher Hinsicht, pflegt den Kontakt mit inländischen und ausländischen Amtsstellen und Organisationen und wirkt als Presse- und Auskunftsstelle gegenüber der Öffentlichkeit.

Es erledigt die administrativen Angelegenheiten und unterstützt die Kommission bei der Berichterstattung und der Information der Öffentlichkeit.

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