443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 98 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Anmeldung
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 3. Kapitel: Besondere Verfahrensbestimmungen der Standortförderung
Art. 98 FiFV · Anmeldung
Wer eine Finanzhilfe der Standortförderung beantragen will, muss sein Vorhaben beim BAK vor der Gesuchsreinreichung anmelden.
Die Anmeldung umfasst Angaben über die Produktions- beziehungsweise Koproduktionsstruktur, die Höhe des voraussichtlich beantragten Beitrags und die voraussichtliche Zusammensetzung der anrechenbaren Kosten.