443.113
FIFVOECINOPCIN
CH
Art. 94 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Mindestbeträge
FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
Art. 94 FiFV · Mindestbeträge
Beträge von unter 2500 Franken pro berechtigte Person werden nicht gutgeschrieben.
Die Gutschriften für Vorführunternehmen werden direkt ausbezahlt; Gutschriften unter 500 Franken pro Vorführunternehmen werden nicht ausbezahlt.