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443.113 FIFVOECINOPCIN CH

Art. 94 Verordnung des EDI vom 21. April 2016 über die Filmförderung (FiFV) - Mindestbeträge

FiFV; 4. Titel: Verfahren; 2. Kapitel: Gutschriftverfahren der erfolgsabhängigen Filmförderung
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Art. 94 FiFV · Mindestbeträge

Beträge von unter 2500 Franken pro berechtigte Person werden nicht gutgeschrieben.

Die Gutschriften für Vorführunternehmen werden direkt ausbezahlt; Gutschriften unter 500 Franken pro Vorführunternehmen werden nicht ausbezahlt.

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